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EU wants special rights for corporations according to a newly leaked document

EU will laut Geheimdokument Sonderrechte für Konzerne

ZEIT ONLINE veröffentlicht erstmals die Position der EU-Kommission in den Freihandelsgesprächen. Das TTIP-Dokument zeigt, welche Schutzrechte die EU plant. VON PETRA PINZLER

27. Februar 2014 11:24 Uhr 108 Kommentare
Es ist ein brisantes Papier, und die EU-Kommission weigert sich, es zu veröffentlichen: ihren Entwurf für das Freihandelsabkommen (TTIP), das derzeit zwischen den USA und der EU verhandelt wird. Das Papier formuliert die Wünsche, mit denen die Kommission in die Verhandlungen geht. ZEIT ONLINE liegt es jetzt vor (siehe unten).

Umstritten sind vor allem die Investitionsschutzklauseln, um die es im zweiten Kapitel geht. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der Liberalisierung von elektronischen oder Finanzdienstleistungen. Auch diese Punkte stehen in der Kritik.

In den vergangenen Wochen war die Kritik an dem geplanten Abkommen gewachsen. Vor allem der Investitionsschutz, den die EU-Kommission künftig ausländischen Unternehmen garantieren will, hatte für Proteste gesorgt. Durch ihn würden, so die Kritiker, ausländischen Konzerne spezielle Klagerechte gegenüber der EU eingeräumt. Solche Regeln haben weltweit bereits häufiger dazu geführt, das Länder von internationalen Schiedsgerichten zu hohem Schadenersatz verurteilt wurden.

Selbst das deutsche Wirtschaftsministerium hatte Zweifel an den geplanten Schutzklauseln geäußert. Danach hatte EU-Kommissar Karel De Gucht für diesen Teil der Verhandlungen ein dreimonatiges Moratorium verhängt. Man wolle zunächst die Sorgen der Bürger in einer offenen Konsultation anhören, verkündete De Gucht.

Das ist ein kleines Zugeständnis. Doch es beruhigt die Skeptiker nicht: Bisher hat sich die Kommission geweigert, ihre Vorschläge für das Abkommen zu veröffentlichen und so die Ängste der Kritiker zu zerstreuen. Sie sagt, das würde ihre Verhandlungsposition schwächen. Nun ist es in der Öffentlichkeit.

Inzwischen wächst in Deutschland auch die Sorge über das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA). Auch dieser Vertrag enthält nach ZEIT-Informationen weitreichende Regeln zum Investitionsschutz. Das Wirtschaftsministerium hält solche Verträge zwischen OECD-Ländern zwar für unnötig, wie ein Vertreter im Umweltausschuss des Bundestages in der vergangenen Woche noch einmal bekräftigte. Aber am Ende könnte die Bundesregierung dem Abkommen dennoch zustimmen.

Im Umweltausschuss des Bundestages sagte der Vertreter des Ministeriums: "Wir haben uns auf Dinge im Kanada-Abkommen eingelassen, weil das Europäische Parlament uns ganz konkret bedrohte, dass man die bilateralen Investitionsschutzabkommen, die wir als Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, aufkündigen würde und durch EU-Abkommen ersetzen würde. Dieses wollten wir nicht."

Ein Mitspracherecht hat Deutschland vermutlich dennoch: Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass er beiden geplante Abkommen zustimmen muss, damit sie in Kraft treten können. Die EU-Kommission ist allerdings anderer Meinung.


 source: Zeit Online